Berufsbegleitende Erzieher*innen-Ausbildung
Berufsbegleitende Erzieherinnen- und Erzieherausbildung
nächster Ausbildungsstart Schuljahr 2025/2026
An wen richtet sich der Ausbildungsgang?
- pädagogische Fachkräfte, die sich parallel zu ihrem Arbeitsvertrag weiterqualifizieren möchten bzw. von ihrem Arbeitgeber mit entsprechender beruflicher Inhouse-Perspektive dazu motiviert wurden, um neue Kompetenzen zu erwerben und um u.a. in den Gruppenleitungsdienst wechseln zu können.
- keine Altersbeschränkung, d. h. auch für all diejenigen ein Ausbildungsangebot, die bereits länger in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten und einen größeren Abstand zur vorherigen schulischen Ausbildung haben.
- Weiter Zugangsmöglichkeiten siehe Tabelle im Anhang
https://bildungsportal-niedersachsen.de/erzieherinnen/quereinstieg
Wie ist die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in berufsbegleitender Form organisiert bzw. inhaltlich strukturiert?
Die berufsbegleitende Ausbildung ist genauso wie die Vollzeitausbildung in berufsspezifische und berufsübergreifende Lernbereiche strukturiert und erstreckt sich über einen Zeitraum von 3 Jahren, in zwei Ausbildungsabschnitten:
August 2025 bis zum 31.01.2027 und vom 01.02.2027 bis Sommer 2028
(Start ist abhängig von der Anmeldungszahl; Bewerbung ist zu sofort möglich)
Der theoretische Unterricht (insgesamt 2400 Stunden) wird wöchentlich am Donnerstag und Freitag jeweils von 7:45 – 16:30 Uhr sowie in zwei Blockwochen jeweils zu Beginn eines Ausbildungsabschnitts in der BBS Marienhain stattfinden.
An den anderen Wochentagen ist der praktische Teil der Ausbildung zu absolvieren (mind. 600 Stunden in einem kontinuierlichen pädagogischen Gruppenprozess über den gesamten Ausbildungszeitraum); 180 Stunden sind verpflichtend in einem zweiten pädagogischen Handlungsfeld mit Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts zu erbringen (Vorgabe des Kultusministeriums). Möglichkeit des „Fachkräfte- Tauschs“ bei Arbeitgebern mit verschiedenen pädagogischen Schwerpunkten in den eigenen Einrichtungen.
Die Ausbildung wird mit einer Facharbeit und zwei schriftlichen Abschlussklausuren (Deutsch und ein Modul des berufsspezifischen Lernbereichs) abgeschlossen. Die praktische Abschlussprüfung erfolgt in der sozialpädagogischen Einrichtung, in der die Praxisstunden absolviert werden, bzw. in der die/der Angestellte in Ausbildung unter Vertrag steht.
Welche Aufnahme-Voraussetzungen müssen Interessenten für die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (BERIT) erfüllen?
-
Berufsabschluss zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten (bei direkt anschließender Weiterqualifikation ist das Notenbild entscheidend)
-
Abschluss des Beruflichen Gymnasiums mit Schwerpunkt Sozialpädagogik mit einer zusätzlichen Praxiszeit von 600 Stunden
-
weitere Zugangsmöglichkeiten durch andere Qualifikationen:
Broschüre des Niedersächsischen Kultusministeriums
https://bildungsportal-niedersachsen.de/erzieherinnen/quereinstieg
https://bildungsportal-niedersachsen.de/fileadmin/2_Portale/Erzieherinnen/Dokumente/MK_Brosch_Quereinstieg_A5_2023_Erzieher.pdf
https://bildungsportal-niedersachsen.de/erzieherinnen/anerkennung-von-bildungsabschluessen
Welche Bedingungen muss der Träger/Arbeitgeber schaffen?
- Stellenausschreibung für eine pädagogische Fachkraft als Zweitkraft im Gruppendienst, die die duale Ausbildungsform ermöglicht (zu empfehlen ist es, bei Vertragsabschluss die Notwendigkeit des zweiten Praxisfeldes als Ausbildungsbedingung mitzuplanen (180 Stunden); hier bietet sich u.a. auch ein „Arbeitsplatz-switchen“ von zwei MitarbeiterInnen in Ausbildung in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern des gleichen - oder eines Partner-Trägers an.
- bestenfalls teilweise/vollständige Übernahme der schulischen Ausbildungsstunden in die Vertragsstunden des Ausbildungsvertrags.
- Sicherstellung des entsprechenden Stundenumfangs in einem kontinuierlichen pädagogischen Arbeitsprozess
- Beauftragung einer Mentorin/eines Mentors innerhalb der Einrichtung (staatl. anerk. ErzieherIn oder höherqualifizierte Fachkraft) zur Begleitung der/des Angestellten in Weiterbildung.
- Beratung interessierter Träger und Einrichtungsleitungen seitens des Kultusministeriums:
Broschüre des niedersächsischen Kultusministeriums
https://bildungsportal-niedersachsen.de/fileadmin/2_Portale/Erzieherinnen/Dokumente/MK_Flyer_Teilzeitausbildung_Soz_Paed_2023.pdf
Sind Sie interessiert an der Weiterqualifikation
als Bewerber*in oder
als Arbeitgeber*in und Kooperationspartner*in?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – Bewerbungen sind jederzeit möglich:
BBS Marienhain gGmbH
Andrea Lorentz
(Fachbereichsleiterin der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz,
Fachschule für Sozialpädagogik)
04441 / 9351-0 oder 9351-14
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
KOOPERATIONS- UND PRAXISPARTNER ->
P R E S S E
aktueller Zeitungsartikel (4. März 2022):
aktueller Zeitungsartikel (6. Januar 2022):