Zugangsvoraussetzungen
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin / zum staatlich anerkannten Heilpädagogen versteht sich im Rahmen eines lebenslangen Lernens als berufliche Weiterbildung, mit dem Ziel, dass sich die angehenden Heilpädagogen und Heilpädagoginnen persönlich mit einer professionellen Haltung auseinandersetzen. Dazu gehört, neben der intensiven Auseinandersetzung mit fachwissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere die Reflexion der eigenen Werte und Erfahrungen.
Angesprochen sind:
- Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
- Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger,
- Absolventen mit einem sozialpädagogischen oder kindheitspädagogischen Hochschulabschluss und
- Menschen mit gleichwertiger beruflicher Qualifikation
Unter Berücksichtigung der Praxiserfahrung, der geleisteten Fortbildungen und ggf. nach einem Kenntnisgespräch durch die Fachschule Heilpädagogik entscheidet die Landesschulbehörde über die Anerkennung der Qualifikation.
Zudem ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe o.ä. notwendig, da in dieser ein Teil der Praxisausbildung abgeleistet wird. Die Zustimmung des Arbeitgebers zur Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme ist erforderlich!
Die Fachschule Heilpädagogik behält es sich vor, Bewerberinnen und Bewerber zu Motivations- und Bewerbungsgesprächen einzuladen.