Sonnabend, 26. April 2025

Ausbildungsziele und Lernbereiche

Ausbildungsziele

Der Erwerb eines heilpädagogischen Kompetenzprofils

„Staatlich anerkannte Heilpädagogen erlernen […] differenzierte Kenntnisse u. a. im Bereich der allgemeinen Pädagogik, der Pädagogik der Lebensalter (auch Pädagogik der frühen Kindheit), der inklusiven Pädagogik, der Psychologie, der Diagnostik, der Soziologie, des Rechts sowie der Medizin (Pädiatrie und Psychiatrie), um auf die immer komplexer werdenden Fragestellungen im Bereich der Erziehung und Bildung Antworten zu finden. Erst diese Grundlagen ermöglichen Fachkräften, Lösungen mit oder für Menschen in beeinträchtigenden oder behindernden Lebenssituationen zu entwickeln.

Heilpädagogische Qualifikationen beziehen sich einerseits auf die Entwicklung, Durchführung und Evaluation differenzierter situations- und personenorientierter Handlungskonzepte, andererseits auf die Beratung von Angehörigen oder Mitarbeitern mit dem Ziel, notwendige Veränderungsprozesse zu identifizieren, um behindernde Barrieren abzubauen und inklusive Kulturen, Strukturen und Praktiken zu entwickeln und zu etablieren.

Dabei versteht sich Heilpädagogik sowohl als Unterstützung bei der Bewältigung von erschwerten Lebenslagen, Risiken und Belastungen als auch als Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Lebensbewältigung in der heute oftmals schwierigen Normalität.

Staatlich anerkannte Heilpädagogen haben gelernt, eigenständig unterschiedlichste pädagogische Wege zu entdecken und diese ethisch und wissenschaftlich zu begründen. Dies erhöht ihre Kreativität, Autonomie, Verantwortungsbereitschaft und Authentizität im Umgang mit komplexen, sich häufig verändernden Aufgaben und pädagogischen Herausforderungen - ein Qualitätsmerkmal, welches unverzichtbar ist für pädagogische Arbeit, die dem heilpädagogischen Selbstverständnis gerecht werden will.“(STK: Staatlich anerkannte Heilpädagogen, Ausbildungsinhalte und Qualitätsbeschreibungen im Überblick, Ravensburg 2013, S. 6)

Somit erlernen die angehenden Heilpädagogen und Heilpädagoginnen Wissen, Können und Haltung in Theorie und Praxis und erlangen Kenntnis darüber:

  • den Menschen peronzentriert zu begegnen und sie in ihrem Lebensumfeld zu begleiten und zu beraten
  • im Mesosystem der Klienten zu agieren und zu assistieren,
  • heilpädagogische Diagnosen zu erstellen,
  • gesellschaftliche und rechtliche Kontexte zu analysieren und zu berücksichtigen,
  • heilpädagogische Methoden und Konzepte anzuwenden und zu dokumentieren,
  • sich stetig zu reflektieren und mit der eigenen heilpädagogischen Entwicklung auseinanderzusetzen,
  • heilpädagogisch in Institutionen zu handeln

Vermittelt werden diese Kompetenzen in den unterschiedlichen Lernbereichen der Ausbildung

Lernbereiche

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Fach: Deutsch/Kommunikation
  • Fach: Politik
  • Fach: Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie

  • Modul: Heilpädagogische Profession
  • Modul: Inklusion und Teilhabe
  • Modul: Organisationsentwicklung und Leitung
  • Modul: Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen I und II
  • Optionales Lernangebot: Das Spiel

Berufsbezogener Lernbereich – Heilpädagogisches Handeln

  • Modul: Heilpädagogische Diagnostik und Beratung I und II
  • Modul: Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen I und II
  • Optionales Lernangebot: Miteinander reden – Kommunikation für Führungskräfte

Leistungspunkte

Der Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ kann von der Hochschule mit bis zu 90 Credit-Points auf ein einschlägiges Hochschulstudium angerechnet werden (Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (I) und (II) vom 28.06.2002 und 18.09.2008.)

Anmerkung

Haben Sie fragen zu konkreten Inhalten der einzelnen Module oder zur Zusammenstellung der Leistungspunkte (Credit-Points)? So nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir vermitteln Ihnen gerne ein umfassenderes Bild der Leitlinien der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilpädagogen/ Heilpädagogin und der Berechnung der Leistungspunkte pro Modul.

Arbeitsfelder

Wo Sie als Heilpädagoge / Heilpädagogin arbeiten können

Im Bereich der Eingliederung körperlich, geistig und seelisch behinderter Menschen

  • Früherkennung, Frühförderung,
  • Tageseinrichtungen (Krippe, Kindertagesstätte, Hort etc.),
  • schulische Bildung,
  • ambulante (offene) Arbeit mit Menschen mit Behinderung,
  • Berufsbildungswerk,
  • Werkstatt für behinderte Menschen,
  • psychosoziale Betreuung Arbeitssuchender

Im Bereich der Hilfe zur Erziehung

  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit,
  • Sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Erziehung in Tagesgruppen,
  • Heimerziehung

Bewerbungsverfahren und Ausbildungsverlauf

Erforderliche Unterlagen für eine Bewerbung an der Fachschule Heilpädagogik:

  • Bewerbung-/Motivationsschreiben
  • Anmeldeformular
  • Zeugnis über den Abschluss an der allgemeinbildenden Schule
  • Zeugnis über den Berufsabschluss
  • Nachweis über die berufspraktische Tätigkeit
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Lichtbilder

Die Bewerbung ist in Papierform zu richten an:

BBS Marienhain gGmbH
Fachschule Heilpädagogik
Landwehrstraße 2
49377 Vechta

Die Schulplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben oder ggf. nach einem persönlichen Bewerbungs-/Motivationsgespräch in der Fachschule.

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilpädagogen/Heilpädagogin wird an der BBS Marienhain in Teilzeit angeboten und dauert 2,5 Jahre.

Der Theorieunterricht:
Der Theorieunterricht findet am Donnerstagnachmittag von 14.30 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 07.45 bis 16.45 Uhr statt.

Der Praxisunterricht / Praxiszeiten in der Einrichtung:
Innerhalb der Woche findet die praktische Ausbildung in den Einrichtungen der Studierenden statt (2,5 Std. in der Woche, unbegleitet).
Jede zweite Woche findet der Praxisunterricht an einem Tag in der Woche in Kleingruppen in der Schule statt (3 Std.). Zudem erhalten die Studierenden in ihren Praxis- Kleingruppen Supervision über die gesamte Zeit der Ausbildung.

Das erste Ausbildungsjahr der Fachschule Heilpädagogik wird als Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusive Bildungsprozesse“ gem. §17 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NKTag anerkannt. Die Besetzung der heilpädagogischen Stelle in der Integrationsgruppe ist somit bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr möglich!

Der Theorieunterricht für alle Interessierten der einjährigen-heilpädagogischen Weiterbildung wird am Freitagnachmittag von 14.30 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 07.45 bis 13.35 Uhr angeboten. Der Praxisunterricht und die Praxiszeit in der Einrichtung bleibt wie oben beschrieben.

In den Ferien ist unterrichtsfrei.

Ausbildungskosten

Der Besuch der Fachschule Heilpädagogik an der BBS Marienhain gGmbH ist seit August 2023 schulgeldfrei.

Auskunft und weitere Informationen
Sekretariat der Fachschulen Marienhain
Tel.: 04441/93510
Fax:04441/935128
E-Mail: info(at)bbs-marienhain.de

Christoph Warnking
Handy: 0151 72871039
E-Mail: c.warnking(at)marienhain-schule.de

 

Kurstermine und Anmeldungen

Neuer Teilzeitkurs ab Sommer 2025

Anmeldeformular

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Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin / zum staatlich anerkannten Heilpädagogen versteht sich im Rahmen eines lebenslangen Lernens als berufliche Weiterbildung, mit dem Ziel, dass sich die angehenden Heilpädagogen und Heilpädagoginnen persönlich mit einer professionellen Haltung auseinandersetzen. Dazu gehört, neben der intensiven Auseinandersetzung mit fachwissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere die Reflexion der eigenen Werte und Erfahrungen.

Angesprochen sind:

  • Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
  • Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger,
  • Absolventen mit einem sozialpädagogischen oder kindheitspädagogischen Hochschulabschluss und
  • Menschen mit gleichwertiger beruflicher Qualifikation

Unter Berücksichtigung der Praxiserfahrung, der geleisteten Fortbildungen und ggf. nach einem Kenntnisgespräch durch die Fachschule Heilpädagogik entscheidet die Landesschulbehörde über die Anerkennung der Qualifikation.

Zudem ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe o.ä. notwendig, da in dieser ein Teil der Praxisausbildung abgeleistet wird. Die Zustimmung des Arbeitgebers zur Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme ist erforderlich!

Die Fachschule Heilpädagogik behält es sich vor, Bewerberinnen und Bewerber zu Motivations- und Bewerbungsgesprächen einzuladen.

 

Informationen zur Anmeldung

Hier geht es direkt zu den Anmelde-Informationen und Aufnahmeanträgen der verschiedenen Schulzweige.

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