Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin versteht sich im Rahmen eines lebenslangen Lernens als berufliche Weiterbildung. Angesprochen sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Menschen mit gleichwertiger beruflicher Qualifikation, die Menschen mit einem speziellen Erziehungs- und Bildungsbedarf professionell bei der Gestaltung ihres Lebens in Autonomie und sozialer Teilhabe begleiten, unterstützen und fördern möchten.
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